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   BFH, 26.01.2012 - V S 29/11 (PKH)   

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https://dejure.org/2012,6809
BFH, 26.01.2012 - V S 29/11 (PKH) (https://dejure.org/2012,6809)
BFH, Entscheidung vom 26.01.2012 - V S 29/11 (PKH) (https://dejure.org/2012,6809)
BFH, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - V S 29/11 (PKH) (https://dejure.org/2012,6809)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Sachliche Unzuständigkeit des FG kein Verfahrensfehler

  • openjur.de

    Sachliche Unzuständigkeit des FG kein Verfahrensfehler

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 2, FGO § 62 Abs 4, FGO § 70, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116, FGO § 142, ZPO § 114, GVG § 70, BKGG § 1, BKGG § 15
    Sachliche Unzuständigkeit des FG kein Verfahrensfehler

  • Bundesfinanzhof

    Sachliche Unzuständigkeit des FG kein Verfahrensfehler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 FGO, § 62 Abs 4 FGO, § 70 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 FGO
    Sachliche Unzuständigkeit des FG kein Verfahrensfehler

  • rewis.io

    Sachliche Unzuständigkeit des FG kein Verfahrensfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKGG § 15; FGO § 115 Abs. 2
    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde; Frage nach einem pflichtwidrigen Verhalten der betreuenden Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaft als eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensmangel durch fehlerhafte Beurteilung der sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 763
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Auszug aus BFH, 26.01.2012 - V S 29/11
    Die Bejahung der sachlichen Zuständigkeit durch ein finanzgerichtliches Urteil stellt nur ausnahmsweise dann einen auf entsprechende Rüge eines Verfahrensbeteiligten im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision zu berücksichtigenden Verfahrensmangel dar, wenn sie auf Gründen beruht, die offensichtlich unhaltbar und unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich sind und sich deshalb in einer nicht mehr hinnehmbaren, willkürlichen Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes) entfernt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Mai 2008 V B 29/07, BFH/NV 2008, 1501, unter III.A.1.b).
  • BFH, 30.05.2007 - V B 104/05

    NZB: Beachtung von Auslegungsgrundsätzen

    Auszug aus BFH, 26.01.2012 - V S 29/11
    Sollte, wovon die Klägerin ausgeht, dem FG bei der Anwendung von § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG ein Fehler unterlaufen sein, führt dies nicht zur Zulassung der Revision, da Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2011 V B 154/09, BFH/NV 2011, 822; vom 30. Mai 2007 V B 104/05, BFH/NV 2007, 1724).
  • BFH, 11.05.2009 - II S 4/09

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 26.01.2012 - V S 29/11
    Einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam zu erheben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden, wenn er innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schafft, also einen entsprechenden Antrag stellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Rechtsmittelgericht einreicht (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2009 II S 4/09 (PKH), Zeitschrift für Steuern & Recht --ZSteu-- 2009, R583, m.w.N.) und zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegt (BFH-Beschluss vom 4. August 2009 V S 16/09 (PKH), ZSteu 2009, R1088).
  • BFH, 25.01.2011 - V B 154/09

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rüge eines Verfahrensmangels wegen

    Auszug aus BFH, 26.01.2012 - V S 29/11
    Sollte, wovon die Klägerin ausgeht, dem FG bei der Anwendung von § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c EStG ein Fehler unterlaufen sein, führt dies nicht zur Zulassung der Revision, da Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigen können (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Januar 2011 V B 154/09, BFH/NV 2011, 822; vom 30. Mai 2007 V B 104/05, BFH/NV 2007, 1724).
  • BFH, 04.08.2009 - V S 16/09

    Darlegungsanforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus BFH, 26.01.2012 - V S 29/11
    Einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam zu erheben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden, wenn er innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schafft, also einen entsprechenden Antrag stellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Rechtsmittelgericht einreicht (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2009 II S 4/09 (PKH), Zeitschrift für Steuern & Recht --ZSteu-- 2009, R583, m.w.N.) und zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegt (BFH-Beschluss vom 4. August 2009 V S 16/09 (PKH), ZSteu 2009, R1088).
  • BFH, 26.01.2011 - X S 37/10

    Vor dem BFH kein Vertretungszwang in PKH-Verfahren

    Auszug aus BFH, 26.01.2012 - V S 29/11
    Für den beim Bundesfinanzhof (BFH) als Prozessgericht zu stellenden Antrag auf PKH besteht kein Vertretungszwang (vgl. BFH-Beschlüsse vom 5. September 2011 V S 18/11 (PKH), nicht veröffentlicht; vom 26. Januar 2011 X S 37/10 (PKH), BFH/NV 2011, 633).
  • BFH, 11.01.2013 - V S 27/12

    Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers - Bindungswirkung eines

    Der vom Antragsteller persönlich gestellte Antrag auf PKH für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Sächsischen FG vom 8. August 2012  1 K 1544/10 (Kg) ist zulässig, weil für den Antrag ungeachtet der Regelung des § 62 Abs. 4 FGO kein Vertretungszwang besteht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2012 X S 27/11 (PKH), BFH/NV 2012, 758; vom 26. Januar 2012 V S 29/11 (PKH), BFH/NV 2012, 763).

    Einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam zu erheben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden, wenn er innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schafft, d.h. mit seinem Antrag die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der gebotenen Form (§ 117 ZPO) beim Rechtsmittelgericht einreicht (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 763, m.w.N.) und zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegt (BFH-Beschluss vom 4. August 2009 V S 16/09 (PKH), Zeitschrift für Steuern & Recht 2009, R-1088, m.w.N.).

  • BFH, 01.08.2014 - V S 16/14

    Übergehen eines Sachantrags - Urteilsergänzung - Urteilsberichtigung -

    Wird --wie im Streitfall-- PKH für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde beantragt, muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines dieser Zulassungsgründe bestehen (BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V S 29/11 (PKH), BFH/NV 2012, 763).

    Einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam zu erheben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden, wenn er innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schafft, also einen entsprechenden Antrag stellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Rechtsmittelgericht einreicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 763, sowie vom 11. Mai 2009 II S 4/09 (PKH), Zeitschrift für Steuern & Recht --ZSteu-- 2009, R583, m.w.N.) und zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegt (BFH-Beschluss vom 4. August 2009 V S 16/09 (PKH), ZSteu 2009, R1088).

  • BFH, 15.04.2014 - V S 5/14

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes bei

    Insbesondere besteht für die Antragstellung --ungeachtet der Regelung des § 62 Abs. 4 FGO-- kein Vertretungszwang (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Januar 2012 V S 29/11 (PKH), BFH/NV 2012, 763, und vom 29. April 2013 III S 29/12 (PKH), BFH/NV 2013, 1116, unter 2., m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2012 - V S 10/12

    Zur Feststellungslast beim Kindergeldanspruch

    Für den beim Bundesfinanzhof (BFH) als Prozessgericht zu stellenden Antrag auf PKH besteht kein Vertretungszwang (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V S 29/11 (PKH), BFH/NV 2012, 763, m.w.N.).

    Einem Beteiligten, der wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, ein Rechtsmittel, das dem Vertretungszwang unterliegt, innerhalb der Rechtsmittelfrist wirksam zu erheben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 FGO gewährt werden, wenn er innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schafft, also einen entsprechenden Antrag stellt und die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim Rechtsmittelgericht einreicht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 763; vom 11. Mai 2009 II S 4/09 (PKH), Zeitschrift für Steuern & Recht --ZSteu-- 2009, R583, m.w.N.) und zumindest in laienhafter Weise Anhaltspunkte für einen Zulassungsgrund darlegt (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 763; vom 4. August 2009 V S 16/09 (PKH), ZSteu 2009, R1088).

  • BFH, 22.11.2017 - V S 18/17

    Auslegung von verfahrenseinleitenden Schriftsätzen; Antrag auf PKH; (un)bedingte

    Wird --wie im Streitfall-- PKH für eine noch zu erhebende Nichtzulassungsbeschwerde beantragt, muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines dieser Zulassungsgründe bestehen (BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V S 29/11 (PKH), BFH/NV 2012, 763).
  • BFH, 12.02.2014 - V B 39/13

    Rüge der örtlichen Unzuständigkeit des Bundesamtes für Zentrale Dienste in

    Nach § 70 Satz 1 FGO i.V.m. § 17a Abs. 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes prüft der Bundesfinanzhof (BFH) bei der Entscheidung über eine Revision oder eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil nicht, ob das FG sachlich und örtlich zuständig war (BFH-Beschluss vom 26. Januar 2012 V S 29/11 (PKH), BFH/NV 2012, 763).
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